LCA Bilanzierung von Bestandsgebäuden

Das neu in ein Gebäude zu verbringende Material folgt den Berechnungsregeln der Neubaubilanzierung (siehe

Bilanzierung Neubau). Rechnerisch davon abweichend ist die weitergenutzte Bausubstanz zu bewerten.


Die für einen zusätzlichen Gebäudelebenszyklus weitergenutzte Bausubstanz hat bereits einen ersten

Gebäudelebenszyklus erfolgreich absolviert, so dass die Umweltwirkungen der Herstellung dieses Bestandsmaterials 

nicht nochmals rechnerisch in Ansatz zu bringen sind*.

Die Bilanzierung dieser Materialherstellung wurde theoretisch bereits in dem ersten Gebäudelebenszyklus berücksichtigt.


Die Umweltwirkungen, resultierend aus dem Lebenszyklusende, gilt es jedoch sowohl für das Neubau- als auch für das

Bestandsmaterial zu berechnen.


Neumaterial: Herstellung + Entsorgung + (Informativ das Recyclingpotential)

Weitergenutztes Bestandsmaterial: Herstellung +* Entsorgung + (Informativ das Recyclingpotential)


Dieser Ansatz ermöglicht weiterführende Auswertungen, die dem Planer zusätzlich das wichtige Argumente liefern,

wie hoch die durch eine Weiternutzung von intakter Bausubstanz eingesparten Umweltwirkungen im Vergleich

zu einem Neubau ausfallen.


Aktuell wird dieser Wert in den Bewertungssystemen des Nachhaltigen Bauens so nicht gefordert.

Da diese Informationen jedoch einer BNB konformen Ökobilanz, die mit eLCA erstellt wurde, zugrunde liegen,

wurde in eLCA eine entsprechende Auswertung ergänzt. Das explizit ausgewiesene Einsparpotential kann dazu beitragen,

dass zukünftig auch dieser Aspekt in dem Prozess der Entscheidungsfindung, Neubau oder weitergenutzter Gebäudebestand,

besser berücksichtigt werden kann.


Siehe auch Nutzungsdauer.